Abwasserabgabe
Die Gemeinde wälzt die Abwasserabgabe für Einleiter, die weniger als 8 cbm Schmutzwasser pro Tag in ein Gewässer oder in den Untergrund einleiten (Kleineinleitungen) und für alle übrigen Einleiter (Direkteinleitungen), die sie an das Land Niedersachsen zu entrichten hat ab
Bei Direkteinleitungen ist abgabepflichtig, wer im Festsetzungsbescheid der Wasserbehörde als Einleiter bezeichnet ist.
Bei Kleineinleitungen ist der Eigentümer des Grundstücks abgabepflichtig, dessen Schmutzwasser eingeleitet wird.
Die Einleitung ist abgabefrei, wenn der Bau der Abwasserbehandlungsanlage mindestens dem allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht und die ordnungsgemäße Schlammbeseitigung sichergestellt ist.
Die Abwasserabgabe für Kleineinleiter wird nach der Zahl der auf dem Grundstück am 30. Juni des Veranlagungsjahres mit Hauptwohnung behördlich gemeldeten Einwohner berechnet.


Silke Schnars
Telefon: 04744 48-21
E-Mail: schnars at gemeinde.loxstedt.de