Amtliche Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften
Nach Vorlage des Originaldokumentes kann die Ablichtung beglaubigt werden, soweit nicht durch andere Rechtsvorschriften, die Beglaubigung ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist (z.B. Personenstandsurkunden). Die Kopie des zu beglaubigenden Schriftstückes wird hier im Hause gefertigt.
Die Gebühr beträgt 4,00 €.
Unterschriften oder Handzeichen unter Schriftstücke zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle werden in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen. Die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses ist erforderlich.
Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können durch die Gemeinde nicht beglaubigt werden.
Die Gebühr beträgt 6,00 €
Frau Werner
Telefon: 04744 48-38
E-Mail: meldeamt at gemeinde.loxstedt.de
Frau Ritter
Telefon: 04744 48-40
E-Mail: ritter at gemeinde.loxstedt.de