Anmeldungen, Abmeldungen, Ummeldungen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden bzw. umzumelden. Bei der Anmeldung ist der Personalausweis (wenn vorhanden auch der Reisepass) und eine Wohnungsgeberbescheinigung vorzulegen. Einen Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie unter dem Punkt "Formulare".
Handelt es sich um einen Zuzug aus dem Inland ist eine Abmeldung bei der Meldebehörde des bisherigen Wohnsitzes nicht mehr erforderlich.
Die Abmeldepflicht bleibt bestehen für Wegzüge ins Ausland und bei Aufgabe von einer von mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik.
Frau Werner
Telefon: 04744 48-38
E-Mail: meldeamt at gemeinde.loxstedt.de
Frau Ritter
Telefon: 04744 48-40
E-Mail: ritter at gemeinde.loxstedt.de
Wohnungsgeberbestätigung (114.2 KB)