Anträge auf Reisegewerbekarten
Allgemeine Informationen
Ein Reisegewerbe ist ein Gewerbebetrieb ohne feste Betriebsstätte und ohne Telefonanschluss. Der Kunde wird ohne vorherige Bestellung aufgesucht. Es darf keine Werbung gemacht werden.
Den Antrag können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, diese leitet den Antrag weiter and die zuständige Ausstellungsbehörde für die Reisegewerbekarte, das ist der Landkreis Cuxhaven.
Anfallende Ausstellungsgebühren werden von der zuständigen Stelle erhoben und richten sich nach der Art der Betriebstätigkeit
Fachbereich
Amt III - Bürgerservice
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Ilka Schröder
Telefon: 04744 48-71
E-Mail: schroeder at gemeinde.loxstedt.de
Formulare