Asylangelegenheiten
Gemäß Satzung vom 8. Dezember 2004 über die Heranziehung der Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises Cuxhaven zur Durchführung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Gemeinde verpflichtet, Leistungsberechtigte im Sinne dieses Gesetzes unterzubringen.
Zu diesem Zweck unterhält die Gemeinde eine Gemeinschaftsunterkunft und hat über dies Wohnungen zur Unterbringung von Asylbewerbern angemietet. Für die Betreuung der untergebrachten Personen wurden zwei Zivildienststellen eingerichtet. Für alle Fragen bezüglich des Aufenthaltes und der Unterbringung in Loxstedt ist die Gemeinde Ihr Ansprechpartner.
Auskünfte über Asylanträge, Aufenthaltsstatus und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind über die Ausländerbehörde des Landkreises Cuxhaven in Cuxhaven Tel.: 04721 662082 oder die Außenstelle in Bremerhaven Tel.: 04721 662742 erhältlich.
Satzung über die Unterbringung ausländischer Flüchtlinge
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Flüchtlingsunterkünften
Hans-Jürgen Ehrich
Telefon: 04744 48-68
E-Mail: ehrich at gemeinde.loxstedt.de
Fynn Hofmann
Telefon: 04744 48-74
E-Mail: hofmann at gemeinde.loxstedt.de
Ulrike Meinhardt
Telefon: 04744 5522
E-Mail: meinhardt at gemeinde.loxstedt.de