Auskunft Liegenschaftskataster (ALKIS)
Allgemeine Informationen
Das Liegenschaftskataster kann von jedermann eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse nachweist. Die Nutzungsmöglichkeit des Bürgers umfasst hauptsächlich die Erteilung von Auskünften aus der Amtlichen Liegenschaftskarte (ALK, Flurkartenauszug) oder aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB).
Die Gemeinden können diese Einblicke in die Auszüge des Liegenschaftskatasters (Grundstückszweitkataster) gewähren. Die Auszugserteilung bleibt allerdings dem Katasteramt als zustände Vermessungs- und Katasterbehörde vorbehalten.
Fachbereich
Amt II - Bauservice
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Inge Röscher
Telefon: 04744 48-26
E-Mail: roescher at gemeinde.loxstedt.de
Formulare