Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr C. Onken
Bauhof
Hohewurthstraße 79
27612 Loxstedt
Telefon: 04744 930180
Telefax: 04744 9049462
E-Mail:


Aufgaben:
Baubetriebshofleiter


Allgemeine Informationen

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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