Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hundesteuer Festsetzung
Ansprechpartner/in
Frau S. Schnars | |
Rathaus, Zimmer R1.005 - Büro // EG Am Wedenberg 10 27612 Loxstedt Telefon: 04744 48-21 Telefax: 04744 48-55 E-Mail: Schnars@gemeinde.loxstedt.de | |
Frau A. Below | |
Rathaus, Zimmer R1.005 - Büro // EG Am Wedenberg 10 27612 Loxstedt Telefon: 04744 48-65 Telefax: 04744 48-55 E-Mail: Below@gemeinde.loxstedt.de |
Externe Ansprechpartner/in
Einheitsgemeinde Loxstedt ![]() Am Wedenberg 10 27612 Loxstedt Telefon: 0474448-0 Telefax: 0474448-55 E-Mail: gemeinde@loxstedt.deHomepage: http://www.loxstedt.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.