Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung

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Allgemeine Informationen

Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist Ihr Personalausweis ungültig. Deshalb müssen Sie in diesem Fall einen neuen beantragen.

Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, besteht keine Pflicht, einen neuen Personalausweis zu beantragen.

Zwar wurde am 2. August 2021 ein EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises eingeführt. Ausweise ohne dieses Logo bleiben jedoch gültig, solange sich der Familienname/die Vornamen nicht ändern.

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (mit dem alten Namen) und, sofern vorhanden, gültiger Reisepass (mit dem neuen Namen)
  • Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • aktuelles, biometrisches Passfoto
Welche Gebühren fallen an?
  • :37,00 EUR
    für antragstellende Person ab einschließlich 24 Jahren Gebührenreduzierungen oder -befreiungen sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
  • :22,80 EUR
    für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • :10,00 EUR
    für den vorläufigen Personalausweis
  • :13,00 EUR
    bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nicht zuständiger Behörde
  • :30,00 EUR
    für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Namensänderung beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen besitzen .

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

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