Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau E. Blau
Rathaus, Zimmer R3.064 - Zentrale // EG
Am Wedenberg 10
27612 Loxstedt
Telefon: 04744 48-33
Telefax: 04744 48-55
E-Mail:
Frau S. Gund
Rathaus, Zimmer R3.069 - Büro // EG
Am Wedenberg 10
27612 Loxstedt
Telefon: 04744 48-38
Telefax: 04744 48-55
E-Mail:
Frau K. Behnisch
Rathaus, Zimmer R3.064 - Zentrale // EG
Am Wedenberg 10
27612 Loxstedt
Telefon: 04744 48-40
Telefax: 04744 48-55
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt). Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • wieder gefundener Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
  • :6,00 EUR
    Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • :6,00 EUR
    Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Rechtsbehelf
  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
zurück