Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren

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Frau E. Blau
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Allgemeine Informationen

Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Der PIN Brief wird nicht mehr per Post versandt, sondern direkt bei der Antragstellung durch das Bürgerbüro ausgegeben.

Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp.

Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt“ aktivieren lassen. Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist ebenfalls bei Ihrem zuständigen Bürgeramt möglich.

Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:

  • BAföG online beantragen,
  • Ihre SIM-Karte online aktivieren,
  • Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und 
  • die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen.
An wen muss ich mich wenden?

An ihr Bürgeramt am Hauptwohnsitz

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • AusweisApp und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
  • selbstgewählte, sechsstellige PIN
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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