Die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Bei erstmaliger Ausstellung für Minderjährige sind besondere Bedingungen zu beachten.
Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
Ansprechpartner/in
Frau E. Blau | |
Rathaus, Zimmer R3.064 - Zentrale // EG Am Wedenberg 10 27612 Loxstedt Telefon: 04744 48-33 Telefax: 04744 48-55 E-Mail: Blau@gemeinde.loxstedt.de | |
Frau S. Gund | |
Rathaus, Zimmer R3.069 - Büro // EG Am Wedenberg 10 27612 Loxstedt Telefon: 04744 48-38 Telefax: 04744 48-55 E-Mail: gund@gemeinde.loxstedt.de | |
Frau K. Behnisch | |
Rathaus, Zimmer R3.064 - Zentrale // EG Am Wedenberg 10 27612 Loxstedt Telefon: 04744 48-40 Telefax: 04744 48-55 E-Mail: K.Behnisch@gemeinde.loxstedt.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Welche Gebühren fallen an?
- :37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) - :59,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - :70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) - :92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
- :10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren - :6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.