Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.
Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme
Ansprechpartner/in
Herr F. Danecke | |
Rathaus, Zimmer R1.011 - Büro // EG Am Wedenberg 10 27612 Loxstedt Telefon: 04744 48-74 Telefax: 04744 48-55 E-Mail: Danecke@gemeinde.loxstedt.de |
Externe Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen ![]() Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0511120-5521 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cuxhaven ![]() Vincent-Lübeck-Straße 2 27474 Cuxhaven Telefon: 0472166-2061 Telefax: 0472166-270138 E-Mail: ea@landkreis-cuxhaven.deÖffnungszeiten:
| |
Einheitsgemeinde Loxstedt ![]() Am Wedenberg 10 27612 Loxstedt Telefon: 0474448-0 Telefax: 0474448-55 E-Mail: gemeinde@loxstedt.deHomepage: http://www.loxstedt.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung