Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr F. Danecke
Rathaus, Zimmer R1.011 - Büro // EG
Am Wedenberg 10
27612 Loxstedt
Telefon: 04744 48-74
Telefax: 04744 48-55
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cuxhaven VCard
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
Telefon: 0472166-2061
Telefax: 0472166-270138
E-Mail: Öffnungszeiten:


Öffnungszeiten der Kreisverwaltung


Allgemeine Öffnungszeiten




Sie können bei Bedarf auch individuelle Termine vereinbaren.








Montag


8:00 bis 12:00 Uhr


13:30 bis 15:30 Uhr


Dienstag


8:00 bis 12:00 Uhr


13:30 bis 15:30 Uhr


Mittwoch


8:00 bis 12:00 Uhr


13:30 bis 15:30 Uhr


Donnerstag


8:00 bis 12:00 Uhr


13:30 bis 15:30 Uhr


Freitag


8:00 bis 12:00 Uhr


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Einheitsgemeinde Loxstedt VCard
Am Wedenberg 10
27612 Loxstedt
Telefon: 0474448-0
Telefax: 0474448-55
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.lox­stedt.de
 

Allgemeine Informationen

Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung

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