Wohnsitz Abmeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau E. Blau
Rathaus, Zimmer R3.064 - Zentrale // EG
Am Wedenberg 10
27612 Loxstedt
Telefon: 04744 48-33
Telefax: 04744 48-55
E-Mail:
Frau S. Gund
Rathaus, Zimmer R3.069 - Büro // EG
Am Wedenberg 10
27612 Loxstedt
Telefon: 04744 48-38
Telefax: 04744 48-55
E-Mail:
Frau K. Behnisch
Rathaus, Zimmer R3.064 - Zentrale // EG
Am Wedenberg 10
27612 Loxstedt
Telefon: 04744 48-40
Telefax: 04744 48-55
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes .

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein
  • Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

zurück