Hundesteuer anmelden

Hundesteuer jährlich:

  • 1. Hund = 61,50 €
  • 2. Hund = 102,50 €
  • jeder weitere Hund = 153,50 €
Hundehalterin / Hundehalter (bzw. gesetzlicher Vertreter)

Hundehalterin / Hundehalter (bzw. gesetzlicher Vertreter)

(Anschrift)
(Anschrift)
Telefon*
(wird für eventuelle Rückfragen benötigt)
(wird für eventuelle Rückfragen benötigt)
Zuzug?*
Vorbesitzerin / Vorbesitzer des Hundes

Vorbesitzerin / Vorbesitzer des Hundes

(Anschrift)
(Anschrift)
Beschreibung des Hundes (bitte Nachweise beifügen)

Beschreibung des Hundes (bitte Nachweise beifügen)

Hinweis § 10 Hundesteuersatzung der Gemeinde Loxstedt
Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 der Hundesteuersatzung besteht eine Verpflichtung zum Nachweis der Hunderasse. Dieser Nachweis ist von Ihnen innerhalb einer Frist von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Loxstedt vorzulegen!

(Als Nachweis gilt: Kopie/Foto Heimtierausweis, Impfausweis, Kaufvertrag o. ä.)
Weitere anzumeldende Hunde?*
Bereits angemeldete Hunde

Bereits angemeldete Hunde

Gefährliche Hunde gemäß § 7 NHundG

Gefährliche Hunde gemäß § 7 NHundG

Wurde eine Gefährlichkeit festgestellt?*
Angaben zum Sachkundenachweis gem. § 3 NHundG

Angaben zum Sachkundenachweis gem. § 3 NHundG

Bescheinigung der theoretischen Sachkundeprüfung vorhanden?*(Die Prüfung ist gem. § 3 Absatz 1 vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen)
Bescheinigung der praktischen Sachkundeprüfung vorhanden?*
Haftpflichtversicherung gemäß § 5 NHundG

Haftpflichtversicherung gemäß § 5 NHundG

Eine Haftpflichtversicherung gem. § 5 NHundG gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden.

Versicherung abgeschlossen?*
Mitteilungspflicht gemäß § 6 NHundG

Mitteilungspflicht gemäß § 6 NHundG

Jede Hundehalterin / jeder Hundehalter hat gem. § 6 NHundG vor der Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes Halterdaten und Angaben zum Hund dem Zentralen Register zu melden. Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen.
Die Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN), Elsässer Str. 66 in 26121 Oldenburg, Telefon: 0441 - 39010400, https://www.hunderegister-nds.de, wurde mit der Führung des Zentralen Registers beauftragt. Die Hundehalterin / der Hundehalter kann die Registrierung online oder schriftlich bzw. telefonisch vornehmen.

Registrierung erfolgt?*
Bemerkungen

Bemerkungen

Abschluss

Abschluss

Unterschrift der Hundehalterin / des Hundehalters* Icon
Kopie des ausgefüllten Formulars

Kopie des ausgefüllten Formulars

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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