Lärmaktionsplan
Informationen
Die Gemeinden sind nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen. Lärmaktionspläne sind Instrumente zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für die Umgebung von Hauptverkehrswegen und Hauptflughäfen sowie Ballungsräumen.
Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG erstellt werden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar.
Die Mindestanforderungen an Lärmaktionspläne ergeben sich aus § 47 d Abs. 2 BImSchG in Verbindung mit Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG. Danach müssen z. B. Angaben zur Beschreibung der örtlichen Situation und der Betroffenheiten und zu den daraus abgeleiteten Maßnahmevorschlägen enthalten sein. Die Randbedingungen zu deren Umsetzung und die erwarteten Wirkungen sind ebenfalls zu beschreiben. Darüber hinaus müssen Aktionspläne diejenigen Angaben enthalten, die gemäß Anhang VI der Richtlinie 2002/49/EG an die Kommission übermittelt werden müssen.
Die Lärmaktionspläne können Auswirkungen auf andere Planungen wie z. B. Bauleitpläne, Regionalpläne, Verkehrspläne, andere Planungen und Luftreinhaltepläne haben und ermöglichen dadurch eine gesamtplanerische Problemlösung und –vermeidung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Lärmaktionsplan zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen ist. Ein individueller Rechtsanspruch auf Maßnahmen kann aus dem Plan nicht abgeleitet werden, d.h. die Gemeinde kommt nicht in eine rechtliche Verpflichtung, Maßnahmen durchführen zu müssen. Vielmehr sind hier die jeweiligen Baulastträger gefordert, wobei die Deutsche Bahn bereits angedeutet hat, dass in den nächsten Jahren Schallschutzmaßnahmen entlang der Bahnstrecke Bremerhaven/Bremen durchgeführt werden sollen.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Loxstedt wurde nach einer Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, einer öffentlichen Auslegung im Rathaus und einer ausführlichen Vorstellung der Planinhalte in einer Sitzung des Planungs-, Wirtschaftförderungs- und Tourismusausschusses am 28.09.2010 vom Rat beschlossen.
Ansprechpartner/in
Herr J. Grosse | |
Rathaus, Zimmer R1.008 - Büro // EG Am Wedenberg 10 27612 Loxstedt Telefon: 04744 48-42 Telefax: 04744 48-55 E-Mail: Grosse@gemeinde.loxstedt.de Aufgaben: |
Dokumente
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Laermaktionsplan_2010-10-18.pdf (2 MB) |
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Laermaktionsplan_2-Stufe.pdf (11 MB) |
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Laermaktionsplan_3-Stufe.pdf (3 MB) |